Begriff der Woche
Begriff: GdS und GdB – zwei Grade, zwei Rechtsgebiete
Kurzerklärung: Der Grad der Schädigungsfolge (GdS) und der Grad der Behinderung (GdB) werden oft verwechselt, gehören aber zu unterschiedlichen Rechtsgebieten und beantworten unterschiedliche Fragen.
Erklärung: Der GdS bewertet die gesundheitlichen Folgen einer Schädigung im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts (SER) – zuständig sind hier die Träger des Versorgungsrechts. Er kommt etwa bei Impfschäden oder Gewaltopferentschädigung zur Anwendung und fragt konkret: Wie stark wirkt sich diese bestimmte Schädigung aus?
Der GdB dagegen beschreibt den Umfang einer Beeinträchtigung unabhängig von ihrer Ursache und ist Teil des Schwerbehindertenrechts (SGB IX, 3. Teil). Zuständig sind hier die Versorgungsämter bzw. die Kommunen. Der GdB fragt nicht, wodurch die Beeinträchtigung entstanden ist, sondern nur, wie stark sie insgesamt ausfällt – unabhängig davon, ob eine Krankheit, ein Unfall oder eine angeborene Behinderung dahintersteckt.
Beide Werte werden zwar nach ähnlichen Grundsätzen der Versorgungsmedizin-Verordnung bemessen, dienen aber unterschiedlichen Zwecken: Der GdS begründet Entschädigungsansprüche, der GdB begründet Nachteilsausgleiche wie Steuerfreibeträge oder den Schwerbehindertenausweis.
Quelle: Sozialmedizin in Frage und Antwort 2026

Schreibe einen Kommentar