Frage der Woche
Frage: Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und wer ist daran beteiligt?
Kurzantwort: Das BEM ist ein gesetzlich vorgeschriebenes, strukturiertes Verfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Arbeitgeber müssen es anbieten, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, wobei die Teilnahme für die Beschäftigten freiwillig ist.
Erklärung: Ziel des BEM ist es, die Arbeitsfähigkeit nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit wiederherzustellen, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu sichern. Beteiligt sind neben Arbeitgeber und betroffener Person je nach Fall die betriebliche Interessenvertretung wie der Betriebsrat, bei schwerbehinderten Menschen zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung sowie Betriebs- oder Werksärztinnen und -ärzte. Sind Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben erforderlich, werden auch Rehabilitationsträger und Integrationsamt eingebunden, wobei die Beschäftigten außerdem das Recht haben, eine Vertrauensperson ihrer Wahl hinzuzuziehen.
Der Gesetzgeber gibt nur Mindestanforderungen vor, während der konkrete Ablauf betriebsindividuell gestaltet werden kann. In der Praxis verläuft das BEM in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten von der Feststellung der Arbeitsunfähigkeitsdauer über Einladung, Informationsgespräch und Situationsanalyse bis zur Planung, Umsetzung und abschließenden Bewertung konkreter Maßnahmen wie Arbeitsplatzanpassung, stufenweiser Wiedereingliederung oder Reha-Leistungen. Voraussetzung für jeden Schritt ist die Einwilligung der betroffenen Person, und alle Schritte werden vom Arbeitgeber dokumentiert.
Quelle: Sozialmedizin in Frage und Antwort 2026

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