Zahl der Woche

Zahl der Woche: 5

Worum geht’s: Die gesetzliche und private Pflegeversicherung unterscheiden fünf Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit nach § 15 SGB XI abbilden.

Warum relevant: Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade entscheidet, welche Leistungen ein Pflegebedürftiger erhält, und beruht auf einem Punktesystem von 0 bis 100 Punkten. Der Medizinische Dienst bewertet dafür sechs Lebensbereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung, wobei die einzelnen Module unterschiedlich gewichtet werden. Die Selbstversorgung geht mit 40 Prozent am stärksten in die Gesamtbewertung ein, während die Mobilität nur mit 10 Prozent berücksichtigt wird. Aus der Summe der gewichteten Punkte ergibt sich der Gesamtwert, wobei Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten beginnt, Pflegegrad 3 bei 47,5 Punkten erreicht wird und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten vergeben wird.

Wie unterschiedlich sich die Pflegegrade finanziell auswirken, zeigt sich an der vollstationären Pflege, für die die Pflegeversicherung 2025 monatlich zwischen 805 Euro bei Pflegegrad 2 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5 zahlt. Bei einer besonderen Bedarfskonstellation, etwa dem vollständigen Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen, wird unabhängig vom errechneten Punktwert direkt Pflegegrad 5 vergeben.


Quelle: Sozialmedizin in Frage und Antwort 2026



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