Zahl der Woche: 72
Worum geht’s: 72 Wochen beträgt die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Warum relevant: Nach Ablauf dieser 72 Wochen endet der Krankengeldanspruch, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht. Für Betroffene, die weiterhin nicht arbeitsfähig sind, greift dann die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III: Sie können Arbeitslosengeld beantragen, obwohl sie dem Arbeitsmarkt gesundheitlich eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Damit dieser Übergang funktioniert, verpflichtet die Agentur für Arbeit die Betroffenen, innerhalb eines Monats zusätzlich einen Antrag auf Reha-Leistungen, Teilhabeleistungen oder Erwerbsminderungsrente zu stellen. Wird das versäumt, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, bis der Antrag nachgeholt wird. Die Regelung soll verhindern, dass Menschen zwischen zwei Sicherungssystemen ohne jegliches Einkommen dastehen.
Quelle: Sozialmedizin in Frage und Antwort 2026

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