Zahl der Woche: 85
Worum geht’s: Seit 2025 umfasst die Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) gemäß Berufskrankheitenverordnung 85 Positionen.
Warum relevant: Eine Berufskrankheit im Sinne des § 9 SGB VII liegt vor, wenn eine Krankheit in dieser Liste aufgeführt ist und die Bundesregierung sie per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als solche bezeichnet hat. Für die Praxis der Begutachtung bedeutet das, dass zunächst geprüft wird, ob die vorliegende Erkrankung überhaupt einer der 85 gelisteten Positionen entspricht. Nur dann greift die Beweiserleichterung, die mit der Listung verbunden ist.
Ist eine Erkrankung nicht gelistet, bleibt der Weg über die sogenannte Wie-Berufskrankheit offen. Dafür müssen neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass eine bestimmte Tätigkeit ein erheblich erhöhtes Erkrankungsrisiko birgt, ohne dass diese Krankheit bereits in die Liste aufgenommen wurde. Die Zahl 85 ist damit keine starre Obergrenze, sondern der aktuelle Stand einer Liste, die im Zuge neuer arbeitsmedizinischer Erkenntnisse fortlaufend erweitert wird.
Quelle: Sozialmedizin in Frage und Antwort 2026

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